
Wir beraten zum Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Arbeitsministerium NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.
Was ist ein Bildungsscheck überhaupt?
Der Bildungsscheck finanziert berufsbezogene Weiterbildungskosten bis zur Hälfte (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Die Ausgabe des Bildungsschecks steht grundsätzlich jedem offen, der die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2014 – 2020 erfüllt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die geänderten Richtlinien ab dem 1. April 2020!
Wer kann einen Bildungsscheck bekommen?
Das Förderangebot richtet sich an
- kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW (betrieblicher Bildungsscheck) und
- an Einzelpersonen - insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW (individueller Bildungsscheck).
Betrieblicher Bildungsscheck
Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.
Gefördert werden Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW und einer Betriebsgröße mit weniger als 50 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt der Beratung).
Eine Prüfung durch die zuständige Behörde kann erfolgen!
Ausgeschlossen sind folgende Unternehmen: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden. (ab 1. April 2020)
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist. (ab 1. April 2020)
Ein Unternehmen kann bis zu 10 Bildungsschecks im Kalenderjahr bekommen, jede/r Beschäftigte kann dabei max. einen erhalten.
Individueller Bildungsscheck
Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW werden Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW beraten. Sie tragen den Eigenanteil der Weiterbildungskosten selbst.
Gefördert werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende oder Selbstständige sowie im eigenen Unternehmen beschäftigte bzw. mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, deren zu versteuernde Jahreseinkommen …
- bei Einzelveranlagung maximal 40.000 Euro beträgt oder
- bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000 Euro beträgt.
Ein Nachweis (nicht älter als 3 Jahre!) über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist verpflichtend und wird der zuständigen Prüfbehörde vorgelegt.
Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. (ab 1. April 2020)
Es gibt einen Bildungsscheck im Zeitraum von einem Kalenderjahr.
Was muss ich noch beachten?
Grundsätzlich können Förderberechtigte im Zeitraum eines Kalenderjahres über jeden Zugang Bildungsschecks erhalten.
* Einzelpersonen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 20.000 und gemeinsam Veranlagte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro können für ihre beruflichen Weiterbildung das Bundesförderinstrument Bildungsprämie nutzen.
Je nach Einkommenssituation kann deshalb entweder der Bildungsscheck ODER die Bildungsprämie ausgestellt werden.
Weitere Hinweise
Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres ESF-gefördertes Angebot bereit, die Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE). Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.
Das Internetportal "Weiterbildungsberatung in NRW" informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an Bürger*innen, Berater*innen und Unternehmen.
Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke
Regionalagentur, Erstberatungsstelle unternehmensWert:Mensch


Tanja Woydanowitz
Regionalagentur; Erstberatungsstelle unternehmensWert:Mensch
Downloads Bildungsscheck
- A3-Plakat zum Bildungsscheck - Motiv BüroMAGS_BS_Plakat_A3_Buero.pdf9 MB
- Abfrage BetriebsdatenBS_Formular_Betriebsdaten.pdf182 KB
- Bildungsberatungsstellen Märkische Region 2020Bildungsberatungsstellen_MR_2020.pdf115 KB
- Bildungsscheck-Info für Weiterbildungsanbieterbs_info_weiterbildungsanbieter.pdf414 KB
- Bildungsscheckflyer des MAGSFlyer_Bildungsscheck_MAGS.pdf403 KB
- Blankoformular Datenschutz betrieblicher BildungsscheckStand Juni 2021Datenschutz_blanco_betrieblicher_Zugang_Bildungsscheck_0621.pdf336 KB
- Blankoformular Datenschutz individueller BildungsscheckStand Juni 2021Datenschutz_blanco_individueller_Zugang_Bildungsscheck_0621.pdf229 KB
- Infoblatt für BildungsscheckempfängerStand September 2020Infoblatt_Bildungsscheckempfaenger.pdf199 KB
- Postkarte betrieblicher Bildungsscheck - Motiv ZukunftBS_Mitarbeiter_Zukunft.pdf777 KB
- Postkarte Bildungsscheck - Motiv PflegeMAGS_BS_Postkarte_Pflege.pdf2 MB
- Postkarte Bildungsscheck - Motiv SchwungPostkarte_betriebl-Bildungsscheck.pdf558 KB
- Postkarte WiedereinstiegsberatungAgentur für Arbeit IserlohnPostkarte_Wiedereinstiegsberatung.pdf4 MB
- Postkarte zum betrieblichen Bildungsscheck - Motiv DrehBS_Mitarbeiter_Dreh.pdf590 KB
