Zurzeit ist eine Beratung und Ausgabe von Bildungsschecks durch uns leider nicht möglich. Wir bemühen uns aber derzeit um eine Aufstockung der Mittel für die Beratung und hoffen, dass wir bald wieder Bildungsschecks für Sie ausstellen können. (Stand 02.08.2023)

Andere Beratungsstellen finden Sie unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/.

Wir beraten zum Bildungsscheck

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Arbeitsministerium NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.

Der Bildungsscheck finanziert berufsbezogene Weiterbildungskosten bis zur Hälfte (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Ausgabe des Bildungsschecks steht grundsätzlich jedem offen, der die Voraussetzungen der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 erfüllt.

 

Hinweis:

Bitte beachten Sie die geänderten Richtlinien ab dem 1. April 2020!

Das Förderangebot richtet sich an

  • kleine und mittlere Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW (betrieblicher Bildungsscheck) und
  • an Einzelpersonen - insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit Wohnsitz in NRW (individueller Bildungsscheck).

Hinweis: Zurzeit können wir leider keine betrieblichen Bildungsschecks ausstellen. (Stand 06.06.2023)

Bitte wenden Sie sich an:

Bildungswerk der nordrhein-westfälischen Wirtschaft e.V.
Uta Kressin
Körnerstraße 25 | 58095 Hagen
Telefon: 02331/9221-21
kressin@bwnrw.de

HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH
Susann Schäfer-Biscan
Rathausstr. 2 - 58095 Hagen
Telefon: 02331 80999-46
susann.schaefer-biscan@hagen-wirtschaft.de

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Beim betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck wird der Betrieb beraten und der Betrieb trägt den Eigenanteil der Weiterbildungskosten.

Gefördert werden Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW und einer Betriebsgröße mit weniger als 50 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten zum Zeitpunkt der Beratung).

Eine Prüfung durch die zuständige Behörde kann erfolgen!

Ausgeschlossen sind folgende Unternehmen: Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden. (ab 1. April 2020)

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Weiterbildungen, bei denen der/die Arbeitgeber*in gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet ist. (ab 1. April 2020)

Ein Unternehmen kann bis zu 10 Bildungsschecks im Kalenderjahr bekommen, jede/r Beschäftigte kann dabei max. einen erhalten.

 

Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW werden Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW beraten. Sie tragen den Eigenanteil der Weiterbildungskosten selbst.

Gefördert werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende oder Selbstständige sowie im eigenen Unternehmen beschäftigte bzw. mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, deren zu versteuernde Jahreseinkommen …

  • bei Einzelveranlagung maximal 40.000 Euro beträgt oder
  • bei gemeinsam Veranlagten maximal 80.000 Euro beträgt.

Ein Nachweis (nicht älter als 3 Jahre!) über das zu versteuernde Jahreseinkommen ist verpflichtend und wird der zuständigen Prüfbehörde vorgelegt.

Die Weiterbildung muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. (ab 1. April 2020)

Es gibt einen Bildungsscheck im Zeitraum von einem Kalenderjahr.

Grundsätzlich können Förderberechtigte im Zeitraum eines Kalenderjahres über jeden Zugang Bildungsschecks erhalten.

Für eine vertiefte Beratung steht ein weiteres gefördertes Angebot bereit, das Förderprogramm "Perspektiven im Erwerbsleben" (PiE). Interessierte erhalten hier eine kostenlose Beratung, die bis zu neun Beratungsstunden umfassen kann.

Das Internetportal "Weiterbildungsberatung in NRW" informiert über alle Weiterbildungsangebote in NRW, das Angebot richtet sich gezielt an Bürger*innen, Berater*innen und Unternehmen.

Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke

Regionalagentur, Erstberatungsstelle unternehmensWert:Mensch

Lydia Koch

startbahn_zukunft, ATLAS – Automotive Transformationsplattform Südwestfalen

Tanja Zurl

Regionalagentur, Kompetenzzentrum Frau & Beruf

Weitere Informationen:

https://www.mags.nrw/

https://www.weiterbildungsberatung.nrw
Beratungsstellensuche

 

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