Ausbildung in Teilzeit - Erfolgreicher Einstieg

Junge Menschen mit Familienverantwortung oder anderen Herausforderungen haben es häufig schwer, eine Ausbildung zu beginnen. Mit einer Ausbildung in Teilzeit gelingt der erfolgreiche Einstieg. Für Unternehmen kann die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen in Teilzeit ein Baustein zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität und der Sicherung des Fachkräftebedarfs sein. Somit profitieren beide Seiten von einer Teilzeitausbildung!

Bereits seit 2005 besteht die Möglichkeit eine duale Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit einem anerkannten Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist. Diese Regelung sollte es vor allem jungen Eltern und pflegenden Angehörigen ermöglichen einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Nach der Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) steht die Teilzeitausbildung grundsätzlich allen Auszubildenden offen, wenn sich Unternehmen und Auszubildende einig sind.

Die Gründe die für eine Teilzeitausbildung sprechen sind individuell. Von dem Angebot einer Berufsausbildung in Teilzeit können insb. Erziehende, Familiensorgende, Personen mit Flucht- und Migrationserfahrung, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Engagement im Leistungssport profitieren.

 

„Durch die Neuregelungen des BBiG sind seit dem 01.01.2020 die Rahmenbedingungen für eine Teilzeitausbildung verändert worden. Der § 7a des BBiG ermöglicht eine Ausweitung auf alle Interessierten. Der Nachweis eines berechtigten Interesses ist nicht mehr erforderlich. Voraussetzung ist lediglich der gemeinsame Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden auf Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit.

Das novellierte Berufsbildungsgesetz legt für die tägliche und wöchentliche Reduzierung der Ausbildungszeit eine anteilige Untergrenze von 50 % fest.

Die Teilzeitberufsausbildung führt grundsätzlich zunächst zu einer entsprechenden Verlängerung der Gesamtausbildungsdauer, höchstens bis zum Eineinhalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Der Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse für eine Teilzeitberufsausbildung kann jedoch direkt mit einem Antrag auf Verkürzung der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 verbunden werden. Die Aufgaben der Familiensorge und damit oftmals der eigentliche Grund für eine Teilzeitberufsausbildung, ist hierbei ein eigenständiger Verkürzungsgrund.“

Quelle MAGS NRW: https://www.mags.nrw/teilzeitberufsausbildung

Weitere Infomationen finden Sie auf der neuen Internetseite der G.I.B. Hier findet man u.a. auch Beispiele guter Praxis in Form von Videos: https://www.ausbildung-in-teilzeit.nrw/

Das Arbeitsministerium des Landes NRW fördert mit der Förderlinie „Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen“ (TEP) seit 2009 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Ausbildung in Teilzeit. Aktuell gibt es in NRW 539 Teilnehmendenplätze bei 16 Projekten von Bildungsträgern. Eine Übersicht der Projekte befindet sich in der Rubrik "Projekte in NRW".

TEP will die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familienpflichten verbessern und richtet sich an ausbildungswillige Unternehmen und an junge Menschen mit Familienverantwortung. MIT TEP können ausbildungssuchende Mütter und Väter (oder Pflegende von Angehörigen) zwölf Monate lang durch pädagogische Fachkräfte bei Bildungsträgern unterstützt werden.

Gefördert wird eine maximal 6-monatige individuelle Unterstützung der Berufsorientierung und Ausbildungsplatzsuche, inkl. der Klärung von Fragen zur Kinderbetreuungsorganisation oder Fragen bei der Pflege Angehöriger sowie eine max. 8-monatige Begleitung der betrieblichen Ausbildung in Teilzeit. Die Ausbildungsbegleitung bezieht sich auf alle anerkannten Ausbildungsberufe.

Parallel zur individuellen Bildungsbegleitung der TEP-Teilnehmer*innen werden Unternehmen über die Möglichkeiten der Berufsausbildung in Teilzeit informiert und bei der Umsetzung unterstützt.

 

Zuständig für Hagen und den Märkischen Kreis ist die Trägergemeinschaft QuaBeD/ALZ. Download Flyer

Zuständig für den Ennepe-Ruhr-Kreis ist der Träger QuaBeD gGmbH.

 

Links

http://www.gib.nrw.de/themen/jugend-und-beruf/teilzeitberufsausbildung

https://www.ueberaus.de/wws/9.php#/wws/ausbildung-in-teilzeit.php

https://www.mags.nrw/teilzeitberufsausbildung

Ihre Ansprechpartner:

Volker Steinecke

Regionalagentur