
Antragstellung im Förderprogramm Bildungsscheck 2.0 vorübergehend ausgesetzt
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung im Förderprogramm Bildungsscheck 2.0 ist seit dem 15.07.2026 vorübergehend ausgesetzt. Hintergrund ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinien.
Zur Umsetzung dieser Änderungen wird das Verfahren derzeit angepasst. Aus diesem Grund ist die finale Antragseinreichung im Zeitraum vom 15.07.2026 bis 01.09.2026 ausgesetzt. Während dieser Übergangsphase bearbeiten die Bezirksregierungen die noch offenen Anträge aus dem bisherigen Verfahren vollständig, sodass ab dem 01.09.2026 ausschließlich ABitte beachten Sie, dass lediglich die finale Antragseinreichung pausiert wurde. Die Anmeldung eines Bildungsschecks vor Beginn der Weiterbildung ist weiterhin möglich.nträge nach dem neuen Verfahren eingereicht werden können.
Bitte beachten Sie, dass lediglich die finale Antragseinreichung pausiert wurde. Die Anmeldung eines Bildungsschecks vor Beginn der Weiterbildung ist weiterhin möglich.
Bildungsscheck 2.0

Ab Februar 2026 gibt es den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Weiterbildungsinteressierte können damit eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben erhalten.
Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Seite des Arbeitsministeriums NRW.
Quelle: Arbeitsministerium NRW
Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke
Regionalagentur Märkische Region; "Welcome Internationals" - Arbeitgeberschmiede Südwestfalen
