
Bildungsscheck 2.0

Ab Februar 2026 gibt es den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Weiterbildungsinteressierte können damit eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben erhalten.
Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Seite des Arbeitsministeriums NRW.
Quelle: Arbeitsministerium NRW
Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke
Regionalagentur Märkische Region; "Welcome Internationals" - Arbeitgeberschmiede Südwestfalen
