Wichtiger Hinweis!

 

Das Förderprogramm Transformationsberatung wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab dem 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

Mit dem neuen Förderprogramm des Landes NRW erhalten Unternehmen Unterstützung, den Übergang zu einem klimaneutralen und digitalen Wirtschaften zu gestalten. Damit werden Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit sowie Mitarbeitende in ihrer Beschäftigungsfähigkeit gestärkt. Das Landesförderprogramm Transformationsberatung wird mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Bei der Transformationsberatung dreht sich alles rund um das Themenfeld „Green Economy“. Dazu zählen z.B.:

  • ökologische Modernisierung
  • Ressourceneffizienz
  • Emissionsreduktion
  • ökologische Produktgestaltung
  • Umstellung von Wertschöpfungsketten

Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf die angebotenen Produkte und Dienstleistungen beschäftigen, sehen sich meist vielfältigen Herausforderungen konfrontiert. Auf Basis der Erhebung des Ist-Zustandes und der Stärken und Schwächen des Unternehmens werden zusammen mit den Mitarbeitenden betriebsspezifische Lösungen erarbeitet. Neben den Veränderungen in der Arbeitsorganisation steht auch die Kompetenzentwicklung und somit die passgenaue Qualifizierung der Mitarbeitenden im Mittelpunkt. Zur Durchführung einer Transformationsberatung gehört immer auch die Entwicklung einer Strategie zur Kompetenzentwicklung der Beschäftigten.

Das Förderangebot orientiert sich am Landes-Förderprogramm Potentialberatung NRW. Daher gilt auch für die Transformationsberatung die Beteiligungsorientierung bei der Umsetzung der Prozessberatung.

Unternehmen mit mindestens einer/m Mitarbeitende/n (Vollzeitäquivalent) und Arbeitsstätte in NRW können das Förderprogramm nutzen. Gefördert werden 40 % der notwendigen Ausgaben für die Beratungstagewerke, bis zu 400 Euro pro Beratungstag. Für die Beratung können bis zu 12 Beratungstage genutzt werden. Das Beratungsunternehmen kann frei gewählt wählen.

Unternehmen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei der Agentur für Arbeit gestellt haben, können bei Bedarf zwei zusätzliche Beratungstage für eine Neustartberatung nutzen.

Sprechen Sie uns bei Fragen oder für konkrete Beratungsvorhaben gerne an.

https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung/transformationsberatung

https://www.mags.nrw/transformationsberatung

Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke

Regionalagentur

Tanja Zurl

Regionalagentur, Kompetenzzentrum Frau & Beruf