
Potentialberatung
Bleiben Sie wettbewerbsfähig! Mit der Potentialberatung NRW.
Die Potentialberatung soll Betriebe und Beschäftigte dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen. Es handelt sich um ein praxisnahes und langjährig bewährtes Förderinstrument, das aus Mitteln des Landes NRW und der EU gefördert wird. Die Potentialberatung wendet sich an Unternehmen in NRW, die neuen Herausforderungen offensiv begegnen wollen und dabei ihre Mitarbeiter*innen aktiv in notwendige betriebliche Veränderungsprozesse einbeziehen. Zunächst werden die Stärken und Schwächen des Unternehmens untersucht und in einem nächsten Schritt passgenaue, betriebsspezifische Lösungen in einem beteiligungsorientierten Beratungsprozess erarbeitet.
Folgende fünf Themenfelder sowie beispielhaft genannte Herausforderungen können im Rahmen der Potentialberatung behandelt werden:
Arbeitsorganisation, z.B.:
- Strukturen und Prozesse im Unternehmen
- Einsatz optimierter Arbeitszeitmodelle
- interne / externe Kommunikation und Kooperation
- Einführung innovativer Verfahren zur Orientierung auf neue Märkte, Produkte, Dienstleistungen oder Kunden
Personalentwicklung, z.B.:
- Personalentwicklung
- Qualifizierungsberatung
- Stärkung der Ausbildungsfähigkeit
- Innovationen durch kompetente Beschäftigte
Demografischer Wandel, z.B.:
- Wissensmanagement
- alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeitmodelle
- Digitalisierung
- Insbesondere Gestaltung von Arbeit und Technik
Gesundheit, z.B.:
- Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance
Gefördert werden bis zu 8 Beratungstage à 8 Zeitstunden mit 40 % bzw. bis zu 400 Euro pro Beratungstag. Die Berater*innen können frei gewählt werden.
Wichtig: Die Potentialberatung NRW ist eines der Instrumente, das auch bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen unterstützen kann. Auch Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, können eine Potentialberatung in Anspruch nehmen.
Unternehmen, die innerhalb der letzten sechs Monate eine Entlassungsanzeige nach § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bei der Agentur für Arbeit gestellt haben, können bei Bedarf zwei zusätzliche Beratungstage für eine Neustartberatung nutzen.
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über bedarfsgerechte Wege einer Beratungsförderung für Ihr Unternehmen.
https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung
Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke
Regionalagentur, Erstberatungsstelle unternehmensWert:Mensch

Downloads Potentialberatung NRW
- Fördersteckbrief Potentialberatung NRWFoerdersteckbrief_Potentialberatung_NRW.pdf467 KB
Downloads Programmfamilie Potentialberatung NRW
- Fördersteckbrief NeustartberatungFoerdersteckbrief_Neustartberatung.pdf467 KB
- Fördersteckbrief Potentialberatung NRWFoerdersteckbrief_Potentialberatung_NRW.pdf467 KB
- Fördersteckbrief TransformationsberatungFoerdersteckbrief_Transformationsberatung.pdf467 KB
