Wichiger Hinweis!

 

Aufgrund der Einstellung der Programme Potentialberatung und Transformationsberatung zum 31.12.2023, können auch für die Neustartberatung keine Beratungstage mehr vergeben werden.

Neustartberatung

Unternehmen, die Mitarbeitende entlassen mussten, erhalten mit der Neustartberatung Unterstützung sowohl bei der Bewältigung des zurückliegenden Restrukturierungsprozesses als auch in der Ausrichtung auf Neues. Dabei geht es in der Beratung darum, die schwierige Zeit des Personalabbaus und der daraus resultierenden Sorgen und Ängste bei den verbliebenen Mitarbeitenden zu verarbeiten und den Blick nach vorn zu richten. Durch den Abbau von Verunsicherungen der Beschäftigten soll die Konzentration auf notwendige Reorganisationsprozesse ermöglicht werden. Gerade bei der Bewältigung einer solch schwierigen Phase kommt es darauf an, dass in dem anstehenden Veränderungsprozess alle an einem Strang ziehen und sich mit guten Ideen einbringen. Die Neustartberatung kann nur im Vorfeld einer Potentialberatung oder Transformationsberatung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für eine Neustartberatung ist, dass das Unternehmen eine Entlassungsanzeige nach §17 KSchG bei der Agentur für Arbeit gestellt hat (max. 6 Monate alt).

Es können bis zu zwei Beratungstage genutzt werden. Die Förderung beläuft sich auf 40 % der notwendigen Ausgaben für die Beratungstagewerke, bis zu 400 Euro pro Beratungstag.

https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/programmfamilie_potentialberatung/neustartberatung

Die Neustartberatung wird aus Mitteln des Landes NRW und der EU gefördert.

Ihre Ansprechpersonen:

Volker Steinecke

Regionalagentur

Tanja Zurl

Regionalagentur, Kompetenzzentrum Frau & Beruf