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Hinweis: Antragstellung im Förderprogramm Bildungsscheck 2.0 seit dem 15.07.2026 vorübergehend ausgesetzt

Bitte beachten Sie: Die Antragstellung im Förderprogramm Bildungsscheck 2.0 ist seit dem 15.07.2026 vorübergehend ausgesetzt. Hintergrund ist eine grundsätzliche Überarbeitung der Richtlinien.

Zur Umsetzung dieser Änderungen wird das Verfahren derzeit angepasst. Aus diesem Grund ist die finale Antragseinreichung im Zeitraum vom 15.07.2026 bis 01.09.2026 ausgesetzt. Während dieser Übergangsphase bearbeiten die Bezirksregierungen die noch offenen Anträge aus dem bisherigen Verfahren vollständig, sodass ab dem 01.09.2026 ausschließlich Anträge nach dem neuen Verfahren eingereicht werden können. 

Bitte beachten Sie, dass lediglich die finale Antragseinreichung pausiert wurde. Die Anmeldung eines Bildungsschecks vor Beginn der Weiterbildung ist weiterhin möglich.

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