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Land NRW würdigt Meistertitel im Handwerk mit Meisterprämie

Hagen, 24.06.2026. Frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister können in NRW eine Meisterprämie von 2.500 Euro beantragen.

Voraussetzung ist, dass sie ihren Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B 1 der Handwerksordnung erfolgreich abgelegt haben und ihr Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung in NRW lag.

Mit der Meisterprämie wollen die Landesregierung und die Europäische Union die Aufstiegsfortbildung im Handwerk stärken und einen Anreiz setzen. Von Ausnahmen abgesehen, dürfen Handwerksbetriebe in den meisten Fällen nur von Meistern geführt werden. Der Meistertitel ist also eine wichtige Voraussetzung für die Unternehmensnachfolge im Handwerk – und damit für den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Auf diesem Weg will das Land dem Fachkräftemangel im Handwerk entgegenwirken.
Die Meisterprämie ist seit dem 01.07.2023 ein Baustein der nordrhein-westfälischen Fachkräfteoffensive. Seit dem 01.01.2026 erfolgt die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Meisterprämie NRW kann ausschließlich online über das ESF-Portal beantragt werden. Informationen zur Antragstellung und den Link zum Antragsformular finden Interessierte unter: https://meisterpraemie.nrw/.
Die Beantragung der Meisterprämie NRW ist nur innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Ausstellung des Meisterprüfungszeugnisses möglich.

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