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Jugend in Arbeit plus


Die Unterstützung der beruflichen Integration junger Menschen, insbesondere benachteiligter Jugendlicher mit Vermittlungshemnissen am Arbeitsmarkt, ist ein vorrangiges Ziel der Arbeitsmarktpolitik von Bund und Land. Deswegen fllankiert das Land NRW die Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit, ARGEn und Optionskommunen (nach §§ 421 o,p bzw. 217 ff. SGB III; § 16 SGB II) mit dem zusätzlichen Förderangebot "Jugend in Arbeit plus". Ziel ist die Vermittlung langzeitarbeitsloser Jugendlicher unter 25 Jahre in eine geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die Zuweisung ins Programm erfolgt durch die Arbeitsvermittler / Fallmanager bei den Arbeitsagenturen und ARGEn bzw. Optionskommunen.
Gemeinsam mit den Jugendlichen erstellen Berater einen individuellen Entwicklungsplan mit dem Ziel einer passgenauen Vermittlung in einen Betrieb. Den Arbeitsplatz akquiriert eine Kammerfachkraft, die für den Betrieb auch die Förderkonditionen mit der Arbeitsverwaltung vorklärt und als Ansprechpartner während der Beschäftigungsphase fungiert. Über die Höhe und Dauer des Eingliederungs- bzw. Qualifizierungszuschusses an den Betrieb entscheidet die Arbeitsverwaltung. Während der Beschäftigungsphase halten auch die Berater Kontakt zum Jugendlichen, so dass in Konfliktsituationen Unterstützung gewährleistet ist.

Jugend in Arbeit bietet insbesondere auch eine Chance für Jugendliche, die bereits mehrmals ohne Erfolg an Nachvermittlungen des Ausbildungskonsenses teilgenommen haben.

Die Umsetzung des Landesprogrammes in der Region wird von der Regionalagentur über einen "Runden Tisch" koordiniert, an dem sich alle Umsetzungspartner monatlich austauschen. Ansprechpartner ist Andreas Langmann.