Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Arbeitsministerium NRW seit 2006 Unternehmen und ihre Beschäftigten bei der Bedarfsermittlung, Planung und Finanzierung von Weiterbildungsvorhaben.
Seit dem 30. Mai 2011 will das Arbeitsministerium Unternehmen motivieren, auch Potenziale von Mitarbeitern zu erkennen und zu fördern, die schlechtere oder unsichere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Daher stehen nun beim Bildungsscheck Menschen im Fokus, die einer besonderen Unterstützung bedürfen. Dazu gehören insbesondere:
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 | | Beschäftigte ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung
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 | | Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht im erlernten Beruf arbeiten
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 | | befristet Beschäftigte
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 | | Zeitarbeitskräfte
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 | | ältere Beschäftigte ab 50 Jahre |
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Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 € pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann bei jedem anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden.
Beschäftigte und Betriebe können den Bildungsscheck bei
ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Diese Beratungsstellen sind behilflich, die richtige Weiterbildungsmaßnahme auszuwählen und empfehlen mehrere Weiterbildungsträger, die die Maßnahme durchführen können. Bei diesen kann dann der Bildungsscheck eingelöst werden.
Detaillierte Informationen zu den Fördervoraussetzungen finden Sie in unserem
Merkblatt.