Bildungsscheck
Um die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen zu erhöhen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW im Januar 2006 das Förderinstrument Bildungsscheck eingeführt. Kleine und mittlere Unternehmen oder deren Beschäftigte können den Bildungsscheck des Landes nutzen, um berufliche Weiterbildungen durchzuführen. Ausgeschlossen hiervon sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, rechtlich vorgegebene Nachweise und Angebote zur Erholung.
Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 € pro Teilnehmer und Maßnahme) und kann bei jedem anerkannten Weiterbildungsanbieter eingelöst werden.
Beschäftigte und Betriebe können den Bildungsscheck bei
ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Diese Beratungsstellen sind behilflich, die richtige Weiterbildungsmaßnahme auszuwählen und empfehlen mehrere Weiterbildungsträger, die die Maßnahme durchführen können. Bei diesen kann dann der Bildungsscheck eingelöst werden.